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Kürzliche Beiträge
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  • Zur Erinnerung: Die Gesetzesänderung wurde eingereicht, ist aber bisher noch nicht geschehen. Wenn Sie diese noch unterstützen möchten, tragen Sie sich hier ein.
    Zur Erinnerung: Die Gesetzesänderung wurde eingereicht, ist aber bisher noch nicht geschehen. Wenn Sie diese noch unterstützen möchten, tragen Sie sich hier ein.
    Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
    vor einiger Zeit wurden Änderungen im Vehicle Code vollzogen, welche große Auswirkungen auf die bisherige Führerscheinregelung haben. Einige Fahrzeuge, die bisher mit einem PKW Führerschein bewegt werden durften, fallen nun in die Definition der LKW und müssen fortan mit einem LKW Führerschein bewegt werden, hierunter fallen gerade auch Speedos und Burritos.
    In Zusammenarbeit mit einem großen Teil der ortsansässigen Unternehmen stellen wir einen Sammelantrag zur Änderung der Definition der Paragraphen Vehicle Code §3.4.a und Vehicle Code §3.4.b. Hierbei rufen wir auch Sie als Privatpersonen auf, uns bei diesem Vorhaben zu unterstützen und damit dem Willen der Bürger Nachdruck zu verleihen.
    https://docs.google.com/forms/d/e/1FAIpQLSeZhdvuD4s70mqZyku5ypIAwf-i3SK54KKr6Zzwf64LOVMHwQ/viewform
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  • Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

    die Kanzlei Lomann Legal Consulting wünscht Ihnen und Ihren Angehörigen schöne Festtage und einen guten Rutsch ins neue Jahr.
    Wir hoffen, dass Sie alle die Zeit mit Ihren Liebsten verbringen können und werden selbst das gleiche tun. Daher wird die Kanzlei ab dem 21.12. bis mindestens zum 28.12. gar nicht und danach bis zum 01.01. nur spärlich besetzt sein wird. Gleiches gilt auch für die angestellten Anwälte selbst, welche bis Neujahr kaum bis gar nicht verfügbar sein werden.
    Wir bitten darum, dass Sie sämtliche Anliegen, die in diesem Zeitrahmen aufkommen, an unsere Mail-Adresse (info@llc.us) richten, damit diese bei Erreichbarkeit abgearbeitet werden können.
    Ein gesegnetes Weihnachtsfest Ihnen Allen!

    Ihr Team der Kanzlei Lomann Legal Consulting
    Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, die Kanzlei Lomann Legal Consulting wünscht Ihnen und Ihren Angehörigen schöne Festtage und einen guten Rutsch ins neue Jahr. Wir hoffen, dass Sie alle die Zeit mit Ihren Liebsten verbringen können und werden selbst das gleiche tun. Daher wird die Kanzlei ab dem 21.12. bis mindestens zum 28.12. gar nicht und danach bis zum 01.01. nur spärlich besetzt sein wird. Gleiches gilt auch für die angestellten Anwälte selbst, welche bis Neujahr kaum bis gar nicht verfügbar sein werden. Wir bitten darum, dass Sie sämtliche Anliegen, die in diesem Zeitrahmen aufkommen, an unsere Mail-Adresse (info@llc.us) richten, damit diese bei Erreichbarkeit abgearbeitet werden können. Ein gesegnetes Weihnachtsfest Ihnen Allen! Ihr Team der Kanzlei Lomann Legal Consulting
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  • Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
    vor einiger Zeit wurden Änderungen im Vehicle Code vollzogen, welche große Auswirkungen auf die bisherige Führerscheinregelung haben. Einige Fahrzeuge, die bisher mit einem PKW Führerschein bewegt werden durften, fallen nun in die Definition der LKW und müssen fortan mit einem LKW Führerschein bewegt werden, hierunter fallen gerade auch Speedos und Burritos.
    In Zusammenarbeit mit einem großen Teil der ortsansässigen Unternehmen stellen wir einen Sammelantrag zur Änderung der Definition der Paragraphen Vehicle Code §3.4.a und Vehicle Code §3.4.b. Hierbei rufen wir auch Sie als Privatpersonen auf, uns bei diesem Vorhaben zu unterstützen und damit dem Willen der Bürger Nachdruck zu verleihen.
    https://docs.google.com/forms/d/e/1FAIpQLSeZhdvuD4s70mqZyku5ypIAwf-i3SK54KKr6Zzwf64LOVMHwQ/viewform
    Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, vor einiger Zeit wurden Änderungen im Vehicle Code vollzogen, welche große Auswirkungen auf die bisherige Führerscheinregelung haben. Einige Fahrzeuge, die bisher mit einem PKW Führerschein bewegt werden durften, fallen nun in die Definition der LKW und müssen fortan mit einem LKW Führerschein bewegt werden, hierunter fallen gerade auch Speedos und Burritos. In Zusammenarbeit mit einem großen Teil der ortsansässigen Unternehmen stellen wir einen Sammelantrag zur Änderung der Definition der Paragraphen Vehicle Code §3.4.a und Vehicle Code §3.4.b. Hierbei rufen wir auch Sie als Privatpersonen auf, uns bei diesem Vorhaben zu unterstützen und damit dem Willen der Bürger Nachdruck zu verleihen. https://docs.google.com/forms/d/e/1FAIpQLSeZhdvuD4s70mqZyku5ypIAwf-i3SK54KKr6Zzwf64LOVMHwQ/viewform
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  • Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, liebe Gewerbetreibende,

    wir wenden uns heute an Sie mit einem Thema, welches wahrscheinlich nicht viele von Ihnen betrifft, unserer Meinung nach jedoch trotzdem für einige Einwohner dieser Stadt von beachtlicher Wichtigkeit ist.
    Wir als Anwaltskanzlei sind ein Unternehmen, welches zwar sein Geld rein aus anwaltlichen Leistungen zieht, jedoch hier auf drei Standbeine setzt: Rechtsberatung, Rechtsvertretung und Vertragserstellung.
    Sämtliche anwaltlichen Leistungen sind Teil des intellektuellen Eigentums - also Eigentum desjenigen, dessen Idee die jeweilige Leistung war. Dies ist gerade bei Rechtsberatung und Rechtsvertretung relativ problemlos, da es für das gleiche Problem zwar unterschiedliche Wege geben kann, dies aber keinesfalls immer gegeben ist.
    Anders ist dies jedoch beim Punkt der Vertragserstellung. Hier ist die Kreativität eines jeden Rechtsberaters gefordert, bei der jeder seinen eigenen Stil hat. Weiterhin fließt hier auch die meiste Denkarbeit herein, da Verträge immer auf aktuelle Wünsche und Bedürfnisse angepasst sein müssen. Aufgrund dessen sind solche Leistungen, bei denen schriftliche Ausarbeitungen angefertigt und nutzbar gemacht werden, durch das Urheberrecht besonders geschützt - auch genannt Intellectual Property.
    Unserer Meinung nach ist es selbstverständlich, dass sämtliche Verträge auf eigenen Ideen basieren und dies ist ein Standard, welcher bisher zumindest von den längerfristig ansässigen Anwälten dieser Stadt immer eingehalten wurde.
    Leider mussten wir in den letzten Wochen feststellen, dass verschiedene Parteien unsere Arbeit entweder als “Inspiration” genutzt oder sogar glatt kopiert haben, was verständlicherweise contraire zu unseren Interessen steht.
    Wir verzichten an dieser Stelle darauf, konkrete Anschuldigungen zu machen, sind uns aber sicher, dass Betroffene sich hier wiederfinden werden, ohne dass sie hier genannt werden.
    Wir raten allen, die sich hierdurch angesprochen fühlen, sich innerhalb der nächsten 7 Tage mit uns in Verbindung zu setzen, sodass man diese Problematik aus der Welt schaffen kann.

    Sonstige Verstöße, die uns ab sofort auffallen, werden von uns möglicherweise gerichtlich verfolgt, was sicherlich nicht im Interesse der Betroffenen ist.

    Wir wünschen Ihnen allen noch einen angenehmen Abend

    Ihr Team von Lomann Legal Consulting
    Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, liebe Gewerbetreibende, wir wenden uns heute an Sie mit einem Thema, welches wahrscheinlich nicht viele von Ihnen betrifft, unserer Meinung nach jedoch trotzdem für einige Einwohner dieser Stadt von beachtlicher Wichtigkeit ist. Wir als Anwaltskanzlei sind ein Unternehmen, welches zwar sein Geld rein aus anwaltlichen Leistungen zieht, jedoch hier auf drei Standbeine setzt: Rechtsberatung, Rechtsvertretung und Vertragserstellung. Sämtliche anwaltlichen Leistungen sind Teil des intellektuellen Eigentums - also Eigentum desjenigen, dessen Idee die jeweilige Leistung war. Dies ist gerade bei Rechtsberatung und Rechtsvertretung relativ problemlos, da es für das gleiche Problem zwar unterschiedliche Wege geben kann, dies aber keinesfalls immer gegeben ist. Anders ist dies jedoch beim Punkt der Vertragserstellung. Hier ist die Kreativität eines jeden Rechtsberaters gefordert, bei der jeder seinen eigenen Stil hat. Weiterhin fließt hier auch die meiste Denkarbeit herein, da Verträge immer auf aktuelle Wünsche und Bedürfnisse angepasst sein müssen. Aufgrund dessen sind solche Leistungen, bei denen schriftliche Ausarbeitungen angefertigt und nutzbar gemacht werden, durch das Urheberrecht besonders geschützt - auch genannt Intellectual Property. Unserer Meinung nach ist es selbstverständlich, dass sämtliche Verträge auf eigenen Ideen basieren und dies ist ein Standard, welcher bisher zumindest von den längerfristig ansässigen Anwälten dieser Stadt immer eingehalten wurde. Leider mussten wir in den letzten Wochen feststellen, dass verschiedene Parteien unsere Arbeit entweder als “Inspiration” genutzt oder sogar glatt kopiert haben, was verständlicherweise contraire zu unseren Interessen steht. Wir verzichten an dieser Stelle darauf, konkrete Anschuldigungen zu machen, sind uns aber sicher, dass Betroffene sich hier wiederfinden werden, ohne dass sie hier genannt werden. Wir raten allen, die sich hierdurch angesprochen fühlen, sich innerhalb der nächsten 7 Tage mit uns in Verbindung zu setzen, sodass man diese Problematik aus der Welt schaffen kann. Sonstige Verstöße, die uns ab sofort auffallen, werden von uns möglicherweise gerichtlich verfolgt, was sicherlich nicht im Interesse der Betroffenen ist. Wir wünschen Ihnen allen noch einen angenehmen Abend Ihr Team von Lomann Legal Consulting
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